1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-06 »In den Wispeln III« (Ortschaft Bettmar)
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-06 umfasst Teile der Grundstücke 38/5 und 38/6 an der Nordwestseite der Straße “In den Wispeln“ im Süden der Ortschaft Bettmar. Er ist im nebenstehenden Lageplan mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.
Wesentliches Ziel dieser Änderung ist es, eine „private Grünfläche“ aufzuheben und zukünftig ein „Dorfgebiet“ auszuweisen.
Die 1. Änderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.02-06 und der Begründung erfolgt in der Zeit
vom 26. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten, während der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten sind:
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02-06 mit der Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de).
Innerhalb der Auslegungsfrist können von jedermann zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02-06 Stellungnahmen vorgebracht werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Die Verwaltung gibt Berufstätigen die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123 / 401 - 0) einzusehen.
Als umweltbezogene Informationen liegen ein Geruchs-Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (v. 28.11.2014) vor, sowie eine Beurteilung der Belange von Natur und Landschaft innerhalb der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-06.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02-06 unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nachfolgende Unterlagen werden als PDF-Dateien (Dateigrößen beachten, bis zu 2 MB !) auch über diese Webseite zum Download angeboten. Der Inhalt der Dateien unterliegt dem Urheberrecht - jegliche Veränderung der heruntergeladenen Dokumente oder Nutzung zu anderen Zwecken als der Einsichtnahme im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-06 der Gemeinde Schellerten ist ausdrücklich untersagt.
Ö | Bettmar | 02-06 Bettmar-In den Wispeln III 1. vereinfachte Änderung | Bebauungsplan | |
Begründung zum Bebauungsplan |