Bauleitplanung der Gemeinde Schellerten: Aufstellung und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit der 24. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung
Die räumlichen Geltungsbereiche der 24. Änderung des Flächennutzungsplans beziehen Flächen in der Feldmark nordwestlich der Ortschaft Oedelum und nordwestlich der Ortschaft Bettmar ein.
Die jeweiligen Geltungsbereiche sind in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz (fett) umrandet.
Wesentliches Ziel der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung. Westlich der Ortschaft Oedelum wird an einen bestehenden Standort angeschlossen, unter Rücknahme bislang dargestellter Flächen. Nordwestlich der Ortschaft Bettmar wird ein neuer Standort dargestellt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit
vom 23. Dezember 2014 bis einschließlich 30. Januar 2015
im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31177 Schellerten,
während der Öffnungszeiten:
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während dieser Zeit werden die Planunterlagen des Entwurfs der 24. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen. Im Rahmen der Unterrichtung werden Ziel und Zweck der Planung mit der Begründung zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung dargelegt und es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Dies gilt in gleicher Weise für Kinder und Jugendliche.
Die Verwaltung gibt Berufstätigen die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05123/401-0) einzusehen.
Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten einsehbar (www.schellerten.de).
Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:
Zum Schutzgut Mensch (Immissionen aus Geräusch, Schatten, Licht), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Oberflächenwasser), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).
Als weitere umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
Für den Standort Bettmar:
- Faunistisches Gutachten,
NWP Planungsgesellschaft Oldenburg v. 02.05.2013
- Schattenwurfgutachten
Ingenieurbüro PLANkon, Oldenburg, 19.09.2014
- Geräuschimmissionsgutachten,
Ingenieurbüro PLANkon, Oldenburg, 19.09.2014
Nachfolgende Unterlagen werden als PDF-Dateien (Dateigrößen beachten, bis zu 16 MB !) auch über diese Webseite zum Download angeboten. Der Inhalt der Dateien unterliegt dem Urheberrecht - jegliche Veränderung der heruntergeladenen Dokumente oder Nutzung zu anderen Zwecken als der Einsichtnahme im Rahmen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schellerten ist ausdrücklich untersagt.