Sprungziele
Seiteninhalt

Hundehaltung Abmeldung

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

 

Digital verfügbare Dienstleistungen

 
 

Hundehaltung Abmeldung

Nr. 99110009070000

Volltext

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Zusätzliche Informationen der Gemeinde Schellerten:

Allgemeine Informationen:

Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachdienst Finanzen, schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung kann auch digital erfolgen.


Welche Gebühren fallen an?

Erster Hund: 60 €/Jahr

Zweiter Hund: 90 €/Jahr

jeder weitere Hund 120 €/Jahr

gefährliche Hunde 400 €/Jahr

 

Rechtsgrundlagen:

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Hundesteuersatzung sieht regelmäßig die Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten.

Seit dem 01.08.2022 gilt der Tatbestand des „gefährlichen Hundes“ nach § 4 der Satzung der Gemeinde Schellerten. Die Gefährlichkeit wird ausschließlich durch die nach § 7 des NHundG benannten Stellen festgestellt.

Die An-/Abmeldung eines Hundes bei der Gemeinde Schellerten ersetzt nicht die An-/Abmeldung im Niedersächsischen Hunderegister.

Weitere Informationen können Sie auch unserem Faltblatt entnehmen:

 

Folgende Formulare stehen Ihnen für die An-/Abmeldung zur Verfügung:

Anmeldung als pdf-Dokument

Anmeldung digital

Abmeldung ald pdf-Dokument

Abmeldung digital

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde unter Mitnahme eines Hundes reicht es, dem Fachdienst Finanzen einen Nachricht über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Ein gesonderter Vordruck ist nicht notwendig.

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde ohne Mitnahme des Hundes verwenden Sie bitte das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke(n).

Verziehen Sie unter Mitnahme Ihres Hundes aus dem Gemeindegebiet, nutzen Sie bitte das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

Sollte Ihr Hund eingegangen oder abgegeben worden sein, nutzen Sie bitte ebenfalls das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

 

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Anmeldung eines Hundes beigefügt werden?

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zur Rasse des Hundes mit Foto/Lichtkopie des Hundepasses
  • Wurfdatum, Alter und Geburtsjahr des Hundes
  • Datum der Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt
  • Name, Vorname, Geburtsdatum der im Haushalt weiteren vorhandenen volljährigen Personen
  • Chip-Nummer des Hundes
  • Versicherungsbescheinigung über die Tierhaftpflichtversicherung
  • Daten zum Vorbesitzer, wenn Sie den Hund in Ihren bereits bestehenden Haushalt aufgenommen haben
  • Sofern bereits weitere Hunde im Haushalt vorhanden sind die Nummern der Hundesteuermarken der Hunde
  • Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Niedersächsisches Hundesteuergesetz
  • Nachweis der Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister

 

Wann muss ich die Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (15.02., 15.05.,15.08. und 15.12. eines jeden Jahres) fällig. Auf Antrag kann die Zahlung jedoch auch einmalig im Jahr erfolgen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Hilfe des Kontaktfomulars mit uns in Verbindung.

  

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.08.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Seite zurück Nach oben