Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Nr. 99110009070000Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Informationen der Gemeinde Schellerten:
Allgemeine Informationen:
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachdienst Finanzen, schriftlich anzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Hundesteuersätze bis zum 31.07.2022 lauten wie folgt:
erster Hund: 48 €/Jahr
zweiter Hund: 72 €/Jahr
jeder weitere Hund: 96 €/Jahr
Ab dem 01.08.2022 gelten folgende neue Hundesteuersätze:
Erster Hund: 60 €/Jahr
Zweiter Hund: 90 €/Jahr
jeder weitere Hund 120 €/Jahr
gefährliche Hunde 400 €/Jahr
Rechtsgrundlagen:
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
bis zum 31.07.2022 Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten vom 12.03.2018
ab dem 01.08.2022 Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten vom 04.07.2022
Was sollte ich noch wissen?
Die Hundesteuersatzung sieht regelmäßig die Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten.
Ab dem 01.08.2022 gilt der Tatbestand des „gefährlichen Hundes“ nach § 4 der Satzung der Gemeinde Schellerten. Die Gefährlichkeit wird ausschließlich durch die nach § 7 des NHundG benannten Stellen festgestellt.
Die An-/Abmeldung eines Hundes bei der Gemeinde Schellerten ersetzt nicht die Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister.
Weitere Informationen können Sie auch unserem Faltblatt entnehmen:
Folgende Formulare stehen Ihnen für die An-/Abmeldung zur Verfügung:
Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde unter Mitnahme eines Hundes reicht es, dem Fachdienst Finanzen einen Nachricht über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Ein gesonderter Vordruck ist nicht notwendig.
Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde ohne Mitnahme des Hundes verwenden Sie bitte das Formular Abmeldung eines Hundes und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke(n).
Verziehen Sie unter Mitnahme Ihres Hundes aus dem Gemeindegebiet, nutzen Sie bitte das Formular Abmeldung eines Hundes und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.
Sollte Ihr Hund eingegangen oder abgegeben worden sein, nutzen Sie bitte ebenfalls das Formular Abmeldung eines Hundes und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Anmeldung eines Hundes beigefügt werden?
- Ihre persönlichen Daten
- Angaben zur Rasse des Hundes mit Foto/Lichtkopie des Hundepasses
- Wurfdatum, Alter und Geburtsjahr des Hundes
- Datum der Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt
- Name, Vorname, Geburtsdatum der im Haushalt weiteren vorhandenen volljährigen Personen
- Chip-Nummer des Hundes
- Versicherungsbescheinigung über die Tierhaftpflichtversicherung
- Daten zum Vorbesitzer, wenn Sie den Hund in Ihren bereits bestehenden Haushalt aufgenommen haben
- Sofern bereits weitere Hunde im Haushalt vorhanden sind die Nummern der Hundesteuermarken der Hunde
- Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Niedersächsisches Hundesteuergesetz
- Nachweis der Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister
Wann muss ich die Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (15.02., 15.05.,15.08. und 15.12. eines jeden Jahres) fällig. Auf Antrag kann die Zahlung jedoch auch einmalig im Jahr erfolgen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Hilfe des Kontaktfomulars mit uns in Verbindung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".