Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Volltext
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Zusätzliche Informationen der Gemeinde Schellerten:
Über die Nutzung der Turn- und Sporthallen in den Ortschaften Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Kemme, Ottbergen, Schellerten und Wendhausen, die neben dem Schulsport den örtlichen Vereinen und Verbänden für Sport- und Kulturveranstaltungen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung stehen, sowie der Dorfgemeinschaftshäuser und - eingeschränkt - der Feuerwehrunterrichtsräume und der Räume in den Grundschulen informiert der Bereich Kultur.