Seiteninhalt
Osterfeuer Genehmigung
Digital verfügbare Dienstleistungen
Osterfeuer Genehmigung
Nr. 99063010006000Volltext
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Ansprechpunkt
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Elektronische Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Sie können Ihr Brauchtumsfeuer persönlich anmelden oder das elektronische Verfahren im Digitalen Rathaus der Gemeinde Schellerten nutzen.