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Osterfeuer Genehmigung

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Osterfeuer Genehmigung

Nr. 99063010006000

Volltext

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Ansprechpunkt

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Elektronische Anzeige eines Brauchtumsfeuers

Sie können Ihr Brauchtumsfeuer persönlich anmelden oder das elektronische Verfahren im Digitalen Rathaus der Gemeinde Schellerten nutzen.

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