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Personalausweis Meldung wegen Verlust

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Personalausweis Meldung wegen Verlust

Nr. 99008001014002

Volltext

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Hinweise (Besonderheiten)

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2010
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Verfahrensablauf

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

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