Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Leistungsbeschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantagen Sie bei der für Sie zuständigen handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Zuständige Stelle
Kammer
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie direkt Klage einreichen. Es besteht kein Widerspruchsverfahren.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung