Zuschüsse und zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit beantragen
Zuschüsse und zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit beantragen
Nr. 99106019080001Leistungsbeschreibung
Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung auf eine geringfügige Beschäftigung reduziert wurde, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.
Für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt, wenn sie keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes beanspruchen können. Das gilt für bis zu 10 Arbeitstage. Wenn mehrere Beschäftigte für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen diese Leistung in Anspruch nehmen, gilt sie für insgesamt höchstens 10 Arbeitstage.
Landwirtinnen und Landwirte können unter den genannten Voraussetzungen Betriebshilfe erhalten (200 Euro je Tag für bis zu 10 Tage).
Verfahrensablauf
Das Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen der oder des pflegebedürftigen nahen Angehörigen beantragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welche Antragsformulare benötigt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Voraussetzungen
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können Beschäftigte beantragen, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung wird.
Pflegeunterstützungsgeld ist möglich bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antrag müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welche Antragsformulare benötigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung