Seiteninhalt
Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten
Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten
Leistungsbeschreibung
Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.