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Dorfgemeinschaftshäuser

Die Dorf­gemein­schafts­häuser sowie - einge­schränkt - Feuerwehr­unterrichts­räume und Räume in den Grund­schulen können von der ört­lichen Gemein­schaft ebenfalls genutzt werden.

Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Schellerten können einen Zuschuss zu den Gebühren beantragen, soweit die Nutzung der Ein­richtung aus­schließlich zu Trainings-, Übungs- und Unter­richts­betrieb oder der Jugend­förderung dient und keine Gewinne erzielt werden. Die Gebühren und sonstigen Nutzungs­bedingungen sind in der als PDF-Dokument verfügbaren Gemeinschafts­einrichtungs­gebühren­satzung geregelt.

Um eine Gemeinschaftseinrichtung zu nutzen muss ein Antrag gestellt werden. Dieser steht als PDF-Dokument zur Verfügung.

Über Nutzungs­möglich­keiten der Gemeinschafts­einrichtungen in den Ortschaften informieren die Orts­bürger­meister/innen und Ortsvorsteher.

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