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Hauptsatzung der Gemeinde Schellerten Par.4 Wappen Flagge und Banner

Die Gemeinde Schellerten hat eine besondere Flaggenserie aufgelegt. Für 25,00 € erwerben Sie die Flagge der Gemeinde Schellerten in der Größe 1,50m x 1,00m – ideal für Ihren Fahnenmasten im Garten. Neben der Gemeindeflagge sind auch die Flaggen der Ortschaften Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Garmissen-Garbolzum, Kemme, Oedelum, Ottbergen und Wöhle verfügbar.

Erhältlich ist die Flagge – nur solange Vorrat reicht – im Bürgerbüro des Rathauses, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten oder während der Öffnungszeiten im Kiosk des Freibades Garmissen.

Produktinfo: Hissflagge

- aus deutscher Herstellung
- Polyesterwirkware von 120g/m²
- ringsum mit Doppelsicherheitsnähten gesäumt
- Gurtband an der Liekseite
- Konfektion mit zwei Kunststoffkarabinern
- extra starker Flaggengurt
- heraldische Farbgebung
- wasser-, sonnen- und waschecht
- Lichtechtheit 6 nach Wollskala
- schifffahrts- und ministeriumstauglich
- waschbar

 

Bei den Flaggen der Gemeinde Schellerten und ihrer Ortschaften handelt es sich um Hoheitszeichen, die gesetzlich geschützt sind. Die Nutzung ist nur entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Schellerten gestattet.

Bitte beachten Sie:

Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Schellerten vom 07. November 2011

§ 2
Wappen, Flagge, Dienstsiegel

(1) Das Wappen der Gemeinde Schellerten zeigt auf einem 12-fach rot-gold geständertem Schild ein rotes Herzschild mit einem silbern bordiertem schwarzen Werkrad mit 12 Zähnen, belegt mit 3 gebündelten goldenen Ähren. Die Farben der Gemeinde Schellerten sind rot-gold. Die Gemeindeflagge trägt zusätzlich das Wappen der Gemeinde.

...

(3) Die Ortschaftsvertretungen der Gemeinde sind berechtigt, die Wappen der früheren Gemeinden als Zeichen der engeren Gemeinschaft weiter zu führen und zu zeigen. Die Ortschaftsvertretungen sind berechtigt, eine Flagge und/oder ein Banner der Ortschaft in den Farben und der Ausgestattung der Flagge und/oder des Banners der Gemeinde Schellerten mit dem Wappen der jeweiligen früheren Gemeinde an der Stelle des Gemeindewappens als Zeichen der engeren Gemeinschaft zu führen und es zu zeigen.

(4) Eine Verwendung des Namens oder des Wappens der Gemeinde und der Ortschaften ist nur mit Genehmigung zulässig. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schellerten dürfen Flaggen und/oder Banner der Gemeinde Schellerten und der Ortschaften als Ausdruck der örtlichen Gemeinschaft auf abgeschlossenen Grundstücken innerhalb der Gemeindegrenzen zeigen, soweit Ansehen und Würde der Gemeinde Schellerten und ihrer Ortschaften hierdurch nicht beeinträchtigt werden; eine Verwendung zu politischen oder wirtschaftlichen Zwecken ist ausgeschlossen.

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