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Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen und gewählt zu werden.

Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen. Mit ihrer Erst­stimme bestimmen sie den Vertreter ihres Wahl­kreises. Dieses „Direkt­mandat“ erhält, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweit­stimme entscheiden sie über das Kräfte­verhältnis der Parteien im Bundes­tag. Bekommt eine Partei bundesweit weniger als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen, scheitert sie an der Sperr­klausel (auch Fünf-Prozent-Hürde genannt) und ist nicht im Bundes­tag vertreten – es sei denn, die Partei erringt mindestens drei Direkt­mandate. Dann wird die Partei bei der Verteilung der Sitze auf die Landes­listen berücksichtigt.

Dem Deutschen Bundestag gehören mindestens 598 Abgeordnete an. Die Hälfte der Abgeordneten zieht über Direkt­mandate, die andere Hälfte über die Landes­listen in den Bundes­tag ein.

Die Gemeinde Schellerten ist bei der Bundestags­wahl in zwölf Wahlbezirke eingeteilt, die den einzelnen Ortschaften entsprechen. Sie ist Teil des Wahl­kreises 48, der den gesamten Land­kreis Hildesheim umfasst.



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