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Hundehaltung Anmeldung

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Digital verfügbare Dienstleistungen

 
 

Hundehaltung Anmeldung

Nr. 99110009104000

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Zusätzliche Informationen der Gemeinde Schellerten:

Allgemeine Informationen:

Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachdienst Finanzen, schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung kann auch digital erfolgen.


Welche Gebühren fallen an?

Erster Hund: 60 €/Jahr

Zweiter Hund: 90 €/Jahr

jeder weitere Hund 120 €/Jahr

gefährliche Hunde 400 €/Jahr

 

Rechtsgrundlagen:

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Hundesteuersatzung sieht regelmäßig die Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schellerten.

Seit dem 01.08.2022 gilt der Tatbestand des „gefährlichen Hundes“ nach § 4 der Satzung der Gemeinde Schellerten. Die Gefährlichkeit wird ausschließlich durch die nach § 7 des NHundG benannten Stellen festgestellt.

Die An-/Abmeldung eines Hundes bei der Gemeinde Schellerten ersetzt nicht die An-/Abmeldung im Niedersächsischen Hunderegister.

Weitere Informationen können Sie auch unserem Faltblatt entnehmen:

 

Folgende Formulare stehen Ihnen für die An-/Abmeldung zur Verfügung:

Anmeldung als pdf-Dokument

Anmeldung digital

Abmeldung ald pdf-Dokument

Abmeldung digital

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde unter Mitnahme eines Hundes reicht es, dem Fachdienst Finanzen einen Nachricht über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Ein gesonderter Vordruck ist nicht notwendig.

Für einen Umzug innerhalb der Gemeinde ohne Mitnahme des Hundes verwenden Sie bitte das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke(n).

Verziehen Sie unter Mitnahme Ihres Hundes aus dem Gemeindegebiet, nutzen Sie bitte das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

Sollte Ihr Hund eingegangen oder abgegeben worden sein, nutzen Sie bitte ebenfalls das digitale Formular Hundehaltung Abmeldung und übersenden Sie uns die Hundesteuermarke.

 

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Anmeldung eines Hundes beigefügt werden?

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zur Rasse des Hundes mit Foto/Lichtkopie des Hundepasses
  • Wurfdatum, Alter und Geburtsjahr des Hundes
  • Datum der Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt
  • Name, Vorname, Geburtsdatum der im Haushalt weiteren vorhandenen volljährigen Personen
  • Chip-Nummer des Hundes
  • Versicherungsbescheinigung über die Tierhaftpflichtversicherung
  • Daten zum Vorbesitzer, wenn Sie den Hund in Ihren bereits bestehenden Haushalt aufgenommen haben
  • Sofern bereits weitere Hunde im Haushalt vorhanden sind die Nummern der Hundesteuermarken der Hunde
  • Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Niedersächsisches Hundesteuergesetz
  • Nachweis der Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister

 

Wann muss ich die Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer ist grundsätzlich vierteljährlich (15.02., 15.05.,15.08. und 15.12. eines jeden Jahres) fällig. Auf Antrag kann die Zahlung jedoch auch einmalig im Jahr erfolgen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Hilfe des Kontaktfomulars mit uns in Verbindung.

  

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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