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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

Zusätzliche Informationen der Gemeinde Schellerten:

Über die Nutzung der Turn- und Sporthallen in den Ortschaften Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Kemme, Ottbergen, Schellerten und Wendhausen, die neben dem Schulsport den örtlichen Vereinen und Verbänden für Sport- und Kultur­veran­staltungen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung stehen, sowie der Dorf­gemein­schafts­häuser und - einge­schränkt - der Feuerwehr­unterrichts­räume und der Räume in den Grund­schulen informiert der Bereich Kultur.

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