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Ortsrecht

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Ortsrecht

Leistungsbeschreibung

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

§ 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) enthält die Ermächtigung der Gemeinden, im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung selbst zu regeln. Darüber hinaus kann die Gemeinde auch Satzungen auch auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung erlassen. Zuständig für den Satzungserlass ist der Gemeinderat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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