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Bebauungsplan Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" und 8. Änderung Flächennutzungsplan in Kraft getreten

23.12.2020

Bebauungsplan Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" und 8. Änderung Flächennutzungsplan in Kraft getreten

(Schellerten) Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 21.12.2020 den Satzungsbeschluss vom 09.11.2020 zum Bebauungsplan Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" aufgehoben und den Bebauungsplan Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ (Ortschaft Wendhausen) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, erneut als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Ebenso wurde die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ vorgenommene 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung erneut beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren für Außenbereichsflächen gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" ist es, ein Allgemeines Wohngebiet in der Ortschaft Wendhausen auszuweisen. Nutzungen gem. § 4 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden ausgeschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11-06 "Oberer Wortkamp" umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Wendhausen nördlich der "Schulstraße" und Teile der "Schulstraße". Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte "schwarz" umrandet dargestellt.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim ist der Bebauungsplan Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ sowie die Begründung und die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden:

 

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Über den Inhalt des Bebauungsplans Nr. 11-06 „Oberer Wortkamp“ einschließlich der Begründung, sowie über die 8. Berichtigung des FNP kann Auskunft verlangt werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie:

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05123/401-0) oder auf Anfrage per E-Mail (rathaus@schellerten.de) möglich. Bei Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d.h. es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Ebenso kann der Plan auf der Internetseite der Gemeinde Schellerten (www.schellerten.de) eingesehen werden.

 

 

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