Bebauungsplan "03-06 Am Gute - Kindergarten" (Dingelbe) in Kraft getreten
21.07.2017
Auf dem Büh - Dingelbe (Foto: Lindinger)
Auf dem Büh - Dingelbe (Foto: Lindinger)
(Schellerten) Durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim vom 19.07.2017 ist der Bebauungsplan "03-06 Am Gute - Kindergarten" (Ortschaft Dingelbe) in Kraft getreten.

Der Rat der Gemeinde Schellerten hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 den Bebauungsplan Nr. 03-06 „Am Gute - Kindergarten“ (Ortschaft Dingelbe) gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, mit textlichen Festsetzungen als Satzung einschließlich der Begründung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 03-06 „Am Gute-Kindergarten“ umfasst Flächen am Nordrand der Ortschaft Dingelbe an der Nordseite der Straßen „Am Gute“ / „Dr.-Jasper-Straße“.

Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ sowie die Begründung mit Umweltbericht können im Rathaus der Gemeinde Schellerten, Bauamt, Rathausstraße 8, 31174 Schellerten während der folgenden Öffnungszeiten

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 03-06 „Am Gute – Kindergarten“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann Auskunft verlangt werden.

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 03 – 06 “Am Gute – Kindergarten” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

 

21.07.2017