Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer | 16.12.2015 |
(Schellerten) Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Jahr 2016.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2015 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 355,00 v.H. und der Grundsteuer B auf 345,00 v.H. für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2015 wird damit keine Änderung eintreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) in der z. Zt. gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2008 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2016 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2016 in einem Betrag am 01.07.2016 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt. Die Hundesteuer 2016 wird ebenfalls, wie in den zuletzt erteilten Bescheiden, mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. Sollten auch hier Hunde ab- bzw. angemeldet werden oder sich die Steuersätze ändern, erteilt die Gemeinde Schellerten gemäß der z. Zt. gültigen Hundesteuersatzung die entsprechenden Änderungsbescheide.
Um die Zahlung ordnungsgemäß verbuchen zu können, sollte auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen vermerkt werden. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bucht die Gemeindekasse die Steuern wie immer automatisch ab. Damit Sie den Zahlungstermin nicht versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren teilzunehmen, hierzu haben Sie Widerspruchsrecht für die Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Ein Vordruck der Einzugsermächtigung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Steuern werden dann im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
Bankverbindungen der Gemeindekasse:
Foto (c) Lindinger / Gemeinde Schellerten 16.12.2015 |