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FB1 Innere Dienste, Schulen, Bürgercenter
FD11 Datenverarbeitung, Gemeinschaftseinrichtungen, Sporthallenvergabe
Rathausstraße 8
31174 Schellerten

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Sporthallen und Gemeinschaftseinrichtungen
Die Gemeinde Schellerten stellt ihre Turn- und Sporthallen in den Ortschaften Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Kemme, Ottbergen, Schellerten und Wendhausen neben dem Schulsport den örtlichen Vereinen und Verbänden für Sport- und Kultur­veran­staltungen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung.

Die Dorf­gemein­schafts­häuser sowie -einge­schränkt- Feuerwehr­unterrichts­räume und Räume in den Grund­schulen können von der ört­lichen Gemein­schaft ebenfalls genutzt werden.

Die Vereine und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Schellerten können einen Zuschuss zu den Gebühren beantragen, soweit die Nutzung der Ein­richtung aus­schließlich zu Trainings-, Übungs- und Unter­richts­betrieb oder der Jugend­förderung dient und Gewinne nicht erzielt werden.
Die Gebühren und sonstigen Nutzungs­bedingungen sind in der als PDF-Dokument verfügbaren Gemeinschafts­einrichtungs­gebühren­satzung geregelt.

Um eine Gemeinschaftseinrichtung zu nutzen muss ein Antrag gestellt werden. Dieser steht als PDF-Dokument zur Verfügung.

Über Nutzungs­möglich­keiten der Gemeinschafts­einrichtungen in den Ortschaften informieren die Orts­bürger­meister/innen und Ortsvorsteher
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Die Belegungs­pläne der Sport- und Turn­hallen können als PDF-Dokumente herunter­geladen werden:

PDF Icon Turnhalle Bettmar
Stand: 01.06.2010